13. Juli 2026

B196 Führerschein: Voraussetzungen, Schulung und die Grenzen im Ausland

125er-Roller auf dem Heckträger eines Wohnmobils

Mit der Schlüsselzahl B196 darf man 125er fahren, ohne einen Motorradführerschein zu machen — ohne Prüfung, nach neun Schulungseinheiten. Für Camper ist das der direkte Weg zum Zweitfahrzeug auf dem Heckträger, mit dem man vom Stellplatz aus mobil bleibt. Ein Satz im Gesetzestext begrenzt den Nutzen allerdings genau dort, wo es für Reisende wehtut: Die Berechtigung gilt nur im Inland.

B196: die Voraussetzungen im Überblick

Die Voraussetzungen für B196 stehen in § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung, überschrieben mit „Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196″. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, und beide sind hart:

Voraussetzung Wert
Mindestalter 25 Jahre
Besitz der Klasse B mindestens fünf Jahre
Prüfung keine, weder theoretisch noch praktisch
Geltungsbereich nur im Inland

Beide Voraussetzungen gelten nebeneinander. Wer mit 21 den Autoführerschein gemacht hat, erfüllt die Fünfjahresfrist mit 26 — das Mindestalter von 25 ist dann längst erreicht, die Wartezeit läuft trotzdem. Umgekehrt hilft ein früher Führerschein nichts, solange die 25 nicht erreicht sind.

Die Schulung: neun Einheiten, kein Prüfungstermin

Verlangt wird eine Fahrerschulung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Umfang beträgt neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, aufgeteilt in vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten. Am Ende steht keine Prüfung — weder eine theoretische noch eine praktische. Stattdessen stellt die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus, mit der die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein einträgt.

Ein Detail wird dabei gern übersehen: Die Bescheinigung ist nicht unbegrenzt verwendbar. Zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen. Wer die Schulung im Herbst macht und den Gang zur Behörde bis zur übernächsten Saison schiebt, macht sie zweimal.

Welche 125er man mit B196 fahren darf

Erlaubt sind 125er der Klasse A1: bis 125 cm³ Hubraum, höchstens 11 kW und ein Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Fahrzeuge sind bis 15 kW eingeschlossen. Damit deckt die Berechtigung genau das ab, was als Zweitfahrzeug am Wohnmobil sinnvoll ist: 125er und leichte Roller, keine Reisemaschinen.

B196 im Ausland: die Berechtigung endet an der Grenze

Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Erweiterung. Der Gesetzestext formuliert es unmissverständlich: Sie berechtigt nur im Inland. Im Ausland gilt sie nicht — auch nicht in Nachbarländern, auch nicht kurz.

Für eine Zielgruppe, die im Sommer nach Italien, Kroatien oder Slowenien fährt, ist das die eigentliche Information dieser Seite. Der Roller auf dem Heckträger darf ins Ausland mitreisen, bewegt werden darf er dort nicht. Wer sein Zweitfahrzeug im Urlaub nutzen will, braucht die reguläre Klasse A1 mit Prüfung — die gilt EU-weit. B196 ist die Lösung für Wochenenden am heimischen See, nicht für die Adria.

Bevor der Roller überhaupt auf den Träger kommt, ist ohnehin eine andere Zahl zu klären: die Zuladung. Ein 125er wiegt fahrfertig schnell über 100 Kilogramm, dazu kommt der Träger selbst. Ob das Fahrzeug das trägt, rechnet der Zuladungsrechner im Zubehör-Ratgeber anhand der Felder aus dem Fahrzeugschein durch — und die zulässige Stützlast am Heck ist dabei die Grenze, die häufiger reißt als das Gesamtgewicht.

Alle Angaben geben den Stand von August 2026 wieder und sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat B196?

Mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Ist bei B196 eine Prüfung nötig?

Nein. Es gibt weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung. Verlangt wird eine Fahrerschulung von neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, davon vier Theorie und fünf Praxis.

Gilt B196 im Ausland?

Nein. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt ausschließlich im Inland. Wer die 125er auch im Urlaub fahren will, braucht die reguläre Klasse A1.

Welche Fahrzeuge darf man mit B196 fahren?

Krafträder der Klasse A1 bis 125 cm³ und maximal 11 kW, mit höchstens 0,1 kW/kg Leistung im Verhältnis zum Leergewicht. Dreirädrige Fahrzeuge sind bis 15 kW eingeschlossen.

Wie lange ist die Teilnahmebescheinigung gültig?

Zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung der Schlüsselzahl durch die Fahrerlaubnisbehörde darf höchstens ein Jahr liegen.